Tafel Grundschule Gröditsch Papierflieger

Schuljahr 2020/2021

Neuigkeiten vom 22.12.20 - 3. Eindämmungsverordnung - Notbetreuung - Info vom LDS

Die Landesregierung hat in der „Dritten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung“ Konkretisierungen zur Notbetreuung ab 04.01.2021 beschlossen. Dort ist festgelegt, dass die Notbetreuung während der eigentlichen Schulzeit von der Schule organisiert wird. Für die Notbetreuung im Nachmittagsbereich ist die jeweilige Horteinrichtung verantwortlich.

 

Überprüfen Sie bitte entsprechend der veröffentlichten Kriterien, ob Ihr Kind einen Anspruch auf Notbetreuung ab 04.01.2021 besitzt. Der Landkreis LDS hat in seiner Pressemitteilung vom 21.12.2020 den aktuellen Antrag auf Notbetreuung veröffentlicht. Laden Sie sich diesen Antrag herunter, füllen ihn aus (mit Bestätigung des Arbeitgebers) und senden ihn an unseren Schulträger (Gemeinde Märkische Heide), welcher dann den Bescheid erstellt.

 

Hinweis: Besucht Ihr Kind eine Horteinrichtung im Amt Unterspreewald, dann müssen Sie, falls Ihrerseits Bedarf besteht, den Antrag auf Notbetreuung für die Nachmittagszeit im Amt Unterspreewald und den Antrag auf Notbetreuung für die eigentliche Schulzeit beim Schulträger abgeben.